Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
7:30 – 12:00Uhr
Unsere Förderlehrerinnen unterstützen gemäß Art. 60 BayEUG den Unterricht und tragen so zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. In der Regel arbeiten sie mit kleinen Gruppen, manchmal auch mit einzelnen Kindern und passen den Unterricht in Deutsch, Mathematik oder Deutsch als Zweitsprache jeweils individuell an. Manchmal unterstützen sie auch die Klassenlehrkräfte im Unterricht.
Unsere Beratungslehrkraft hat folgende Aufgabenfelder.
Bei Schulleistungsproblemen führt sie Tests durch und sucht nach Lösungen sowie Hilfsmöglichkeiten. Außerdem berät sie Eltern bei der Wahl der Schullaufbahn und informiert über Übertrittsverfahren. Auch hilft die Beratungslehrkraft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Sie informiert über die Möglichkeit, von einer Schulart zur anderen zu wechseln. Sie wird ferner hinzugezogen bei der Aufnahme in die Grundschule, d. h. bei der Frage nach einer vorschulischen Förderung, bei einer vorzeitigen Aufnahme oder einer Zurückstellung des Kindes und bei Lernproblemen, Leistungshemmungen oder sprachlichen Auffälligkeiten. Sie arbeitet mit anderen Beratungsdiensten und der Schulpsychologie zusammen und ist im Krisenteam der Schule vertreten. Zusätzlich berät sie bei pädagogisch-psychologischen Problemen (beispielsweise: Schulangst, Wahrnehmungsprobleme, Überforderung, Mobbing).
Das Angebot ist kostenfrei und die Beratungslehrkraft unterliegt der Schweigpflicht.
Unsere Schulpsychologin unterstützt das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse und Methoden.
Sie berät, diagnostiziert und hilft bei Lern- und Leistungsfragen, speziellen Schullaufbahnentscheidungen, psychischen Problematiken und schulischen Krisensituationen.
Die schulpsychologische Beratung, ist freiwillig, kostenlos, neutral und unterliegt der Schweigepflicht.
Der Weg zur Schulpsychologin sollte über die Klassenlehrkraft oder die Beratungslehrkraft am Schulhaus führen, kann aber auch direkt gegangen werden.